Der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) war ein vieldiskutierter Gesetztesvorschlag in den USA, der schlußendlich aber 2003 abgelehnt und somit verworfen wurde.
Als 1999 der Vorschlag einer neuen Regelung für Verträge von (Computer-) Software aufkam, geriet die Welt in Aufruhr. Nicht nur sollten so genannte „Shrink-Wrap-Lizenzen“ legalisiert werden, auch sollten Softwarehersteller das Recht haben, eine Software, deren Lizenz abgelaufen ist, eigenhändig vom PC des jeweiligen Users zu löschen und somit sehr weit in die Privatsphäre des Betroffenen einzudringen.
Was sind Shrink-Wrap-Lizenzen?
Die Shrink-Wrap-Lizenz (auf englisch Shrink Wrap License) ist eine spezielle Lizenzbestimmung, die besagt, dass der Käufer eines Produkts (in diesem Falle meist Software, also DVDs oder CDs beziehungsweise Internetdownloads) sobald er es öffnet (bei einer CD die Schutzhülle, die auf English Shrink Wrap heißt, entfernt oder auch die Installation einer downgeloadeten Software startet) alle Lizenzbedingungen, also einen Vertrag, eingeht.
Der Haken an der Sache: dem Käufer ist es meist erst möglich sich die Lizenzbestimmungen und somit den quasi bereits unterzeichneten Vertrag durchzulesen, nachdem er die Verpackung der Software geöffnet oder auch den Installationsvorgang gestartet hat.
Was genau löste den Konflikt aus?
Die oben genannten Argument, also den Einschnitt in die Privatsphäre des Users sowie der Zwang zum Annehmen eines nicht bekannten Vertrags, führte zu den großen Unstimmigkeiten, die der Gesetzesvorschlag in den USA mit sich brachte. Verständlicherweise waren Verbraucherschützer sowie Verbraucher selbst empört, denn die Erlassung eines solchen Gesetzes würde dem Käufer jegliche Kontrolle über den eingegangen Vertrag verwehren.
Was war die Lösung des Konflikts?
Die Probleme wurden heiß debatiert und schlussendlich wurden die neuen Richtlinien in abgeänderter Form in dem Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) niedergeschrieben. Dieser erlaubt Shrink Wrap Lizenzen, allerdings nur unter bestimmten Bedigungen: der Lizenznehmer muss die Möglichkeit haben, den Vertrag, den er eingeht einzusehen bevor er sich endgültig festlegen muss, eine Vertragsbindung mit dem jeweilgen Hersteller einzugehen.
Da dieses Gesetz aber nach wie vor stark debatiert wurde, wurde es es bis 2003 in nur zwei amerikanischen Bundesstaaten, Virginia und Maryland, auch wirklich rechtskräftig. Zu viele Kritker und Verbraucherschützer versuchten nach wie vor, den UCITA zu stürzen, und auch Experten sahen keine Zukunft mehr im Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA).
Ende 2003 wurde das Gesetz endgültig abgelehnt, der Entwurf und die Debate besteht jedoch weiterhin.